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Besteuerung im Sitzstaat der leistenden Gesellschaft

Einschränkung
Vergütungen, die ein VR in anderer Eigenschaft bezieht, fallen nicht unter Art. 16 OECD-MA

Erweiterte Regelungen in den DBA B, F, und NL (leitende Angestellte)
 
   
Frage: Zuteilungsnorm Verwaltungsratsentschädigungen (Art. 16 OECD-MA)
Paket: Internationales Steuerrecht
 
 
   
 

 

 

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