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Besteuerung im Wohnsitzstaat

Voraussetzung (kumulativ)
- Aufenthalt im Tätigkeitsstaat höchstens 183 Tage
- Vergütungen von oder für Arbeitgeber bezahlt, der nicht im Tätigkeitsstaat ansässig ist
- Vergütung nicht von einer Betriebsstätte oder festen Einrichtung getragen, die der Arbeitgerber im Tätigkeitsstaat hat
 
   
Frage: Zuteilungsnorm Monteurklausel (Art. 15 Abs. 2 OECD-MA)

Ausnahme?
Paket: Internationales Steuerrecht
 
 
   
 

 

 

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