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Besteuerung im Belegenheitsstaat

Besonderheiten
Anteile an Immobiliengesellschaften
Geschäftsvermögen = Besteuerung im Betriebsstättenstaat
Schiffe + Luftfahrzeuge = Ort der tatsächlichen Leitung
Uebriges Vermögen = Ansässigkeitsstaat
 
   
Frage: Zuteilungsnorm Veräusserungsgewinne (Art. 13 OECD-MA)

Grundsatz

Paket: Internationales Steuerrecht
 
 
   
 

 

 

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