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- Zinsen, die aus einem Vertragstaat stammen - Schuldner im Quellenstaat ansässig - Schuldner nicht im Q-Staat ansässig, hat dort aber die Betriebstätte, für die die Schuld eingegangen wurde und die die Zisnen trägt. |
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| Frage: Wie ist der Geltungsbereich bei den Zinsen geregelt (OECD-MA Art. 11 Abs. 5) Paket: Internationales Steuerrecht |
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