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- Zinsen, die aus einem Vertragstaat stammen
- Schuldner im Quellenstaat ansässig
- Schuldner nicht im Q-Staat ansässig, hat dort aber die Betriebstätte, für die die Schuld eingegangen wurde und die die Zisnen trägt.
 
   
Frage: Wie ist der Geltungsbereich bei den Zinsen geregelt (OECD-MA Art. 11 Abs. 5)
Paket: Internationales Steuerrecht
 
 
   
 

 

 

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