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Staat, aus dem die Gewinne einer im anderen Staat ansässigen Gesellschaft stammen, darf die Dividende nicht aufgrund der Herkunft der Gewinne aus seinem Gebiet besteuern.

Sondersteuer auf nicht ausgeschütteten Gewinnen von nicht ansässigen Gesellschaften ausgeschlossen
 
   
Frage: Was verstehen Sie im Zusammenhang mit den Dividenden unter dem Verbot der extraterritorialen Besteuerung (OECD-MA Art. 10 Abs. 5)
Paket: Internationales Steuerrecht
 
 
   
 

 

 

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