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Keine Entlastung im Quellensteuerstaat, wenn Nutzungsberechtigter dort eine Betriebsstätte hat und die Beteiligung, für die die Dividende gezahlt wird, tatsächlich zur Betriebsstätte gehört.  
   
Frage: Was verstehen Sie im Bezug auf die Dividenden vom Betriebsstättenvorbehalt OECD-MA Art. 10 Abs. 4
Paket: Internationales Steuerrecht
 
 
   
 

 

 

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