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Besteuerung im Staat der tatsächlichen Geschäftsleitung USA, J, AUS, etc. = Sitzstaat Zahlreiche Vereinbarungen (Gegenrechtsvereinbarungen) mit Staaten bezüglich der Besteuerung von Luftffahrtunternehmen (primär Länder mit welchen kein DBA besteht) |
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| Frage: Zuteilung Schifffahrt / Luftfahrt Art. 8 OECD-MA Grundsatz? Paket: Internationales Steuerrecht |
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