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Besteuerung im Staat der tatsächlichen Geschäftsleitung

USA, J, AUS, etc. = Sitzstaat

Zahlreiche Vereinbarungen (Gegenrechtsvereinbarungen) mit Staaten bezüglich der Besteuerung von Luftffahrtunternehmen (primär Länder mit welchen kein DBA besteht)
 
   
Frage: Zuteilung Schifffahrt / Luftfahrt Art. 8 OECD-MA

Grundsatz?
Paket: Internationales Steuerrecht
 
 
   
 

 

 

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