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Art. 58 Abs. 1 Bst c. DBG
Steuersystematische Realisierung
Abrechnung zu einem Wert wie für Dritte

Zeitpunkt Realisation:
Zeitpunkt des Transfers (Erfassung in Steuerbilanz)
Steueraufschub bis zum Zeitpunkt der echten "Realsierung" (sofern Besteuerung im Rahmen der Abgrenzung sichergestellt werden kann)
 
   
Frage: Das inländ. Stammhaus erbringt im Jahre t der ausl. Betriebsstätte folgende Leistung:

Uebertragung des Produktionsbetriebs ins Ausland

Wie ist dies steuerlich zu würdigen?
Paket: Internationales Steuerrecht
 
 
   
 

 

 

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