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- Verlustverlagerung von der CH ins Ausland - Interkantonale Grundsätze können nicht uneingeschränkt auf das internat. Verhältnis übertragen werden (keine Verlustübernahme durch Ausland) - Verlustverlagerung ins Ausland haben Verletzung des Schlechterstellungsverbot zur Folge |
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| Frage: Was ist die Problematik, wenn nach interkantonalen Grundsätzen ausgeschieden wird und in der Schweiz am Hauptsitz ein Verlust entstanden ist? Paket: Internationales Steuerrecht |
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