Antwort

Angezeigt: 80 mal
Link senden

- Verlustverlagerung von der CH ins Ausland
- Interkantonale Grundsätze können nicht uneingeschränkt auf das internat. Verhältnis übertragen werden (keine Verlustübernahme durch Ausland)
- Verlustverlagerung ins Ausland haben Verletzung des Schlechterstellungsverbot zur Folge
 
   
Frage: Was ist die Problematik, wenn nach interkantonalen Grundsätzen ausgeschieden wird und in der Schweiz am Hauptsitz ein Verlust entstanden ist?
Paket: Internationales Steuerrecht
 
 
   
 

 

 

© by Aisberg GmbH : Webdesign und Online-Marketing