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Art. 52 Abs. 1 DBG

Universalprinzip mit unbedingter Freistellung (Befreiungsmethode)
 
   
Frage: Wie kann bei einem Unternehmen, das in verschiedenen Staaten (qua Betriebstätten beschränkt) steuerpflichtig ist, eine Doppelbesteuerung gemäss DBG vermeiden?
Paket: Internationales Steuerrecht
 
 
   
 

 

 

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