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Nein. Diese sind steuerfrei, sofern sie in der Jahresrechnung separat ausgewiesen oder über einen separaten Coupon ausgeschüttet werden.  
   
Frage: Wenn in den ausgeschütteten oder thesaurierten Erträgen aus kollektiver Kapitalanlage auch Kapitalgewinne enthalten sind, sind sie dann zusammen steuerbar?
Paket: Kreisschreiben DBG
 
 
   
 

 

 

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