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Antwort |
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| Nein. Diese sind steuerfrei, sofern sie in der Jahresrechnung separat ausgewiesen oder über einen separaten Coupon ausgeschüttet werden. | ||
| Frage: Wenn in den ausgeschütteten oder thesaurierten Erträgen aus kollektiver Kapitalanlage auch Kapitalgewinne enthalten sind, sind sie dann zusammen steuerbar? Paket: Kreisschreiben DBG |
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