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Ja. Gemäss Art. 4 Abs. 1 lit c VStG unterliegen Zinsen, Gewinnanteile und sonstige Erträge der VST.  
   
Frage: Unterliegen die Zinsen, Gewinnanteile und sonstige Erträge aus einer kollektiven Kapitalanlage der VST?
Paket: Kreisschreiben DBG
 
 
   
 

 

 

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