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Dass die Fondsleitung oder die Organe der SICAV oder KGK selbständig handeln und die Anleger kein Weisungsrecht gegenüber ihnen haben.  
   
Frage: Was ist entscheidend für die Qualifikation ob das Einkommen aus einer kollektiven Kapitanlage stammt oder nicht?
Paket: Kreisschreiben DBG
 
 
   
 

 

 

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