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| Dass die Fondsleitung oder die Organe der SICAV oder KGK selbständig handeln und die Anleger kein Weisungsrecht gegenüber ihnen haben. | ||
| Frage: Was ist entscheidend für die Qualifikation ob das Einkommen aus einer kollektiven Kapitanlage stammt oder nicht? Paket: Kreisschreiben DBG |
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