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Werden nach Art. 20 Abs. 1 lit. e DBG besteuert  
   
Frage: Wie werden die Erträge, die nicht aus direktem Grundbesitz stammen (z.B. Zinsen aus kurzf. festverz. Effekten oder kurzfr. verfügbaren Mitteln) besteuert?
Paket: Kreisschreiben DBG
 
 
   
 

 

 

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