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Eine kollektive Kapitalanlage mit direktem Grundbesitz werden den übrigen juristischen Personen gleichgesetllt (Art. 49 Abs. 2 DBG). Gewinn und Ertrag unterliegt der Gewinnsteuer (Art. 66 Abs. 3 und Art. 72 DBG). 4.25 % des Reingewinnes.  
   
Frage: Wie werden kollektive Kapitalanlagen mit direktem Grundbesitz besteuert?
Paket: Kreisschreiben DBG
 
 
   
 

 

 

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