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Das bei den kollektiven Kapitalanlagen angelegte Vermögen wird für die Belange der direkten Steuern den Anlegern zugerechnet. D.h., dass die Fondsleitungen der kollektiven Kapitalanlagen das Fondsvermögen quasi treuhänderisch für Rechnung ihrer Anleger verwalten und der Fonds selber kein Steuersubjekt ist.  
   
Frage: Was versteht man unter einer Treuhandlösung?
Paket: Kreisschreiben DBG
 
 
   
 

 

 

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