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Vermögenserträge und Kapitalgewinne werden für die Belange der direkten Stuern nicht auf Stufe der kollektiven Kapitalanlagen besteuert, sondern auf Stufe der Anleger (Ausnahme: schweiz. und ausl. kollektive Kapitalanlagen mit direktem Grundbesitz für die Erträge daraus sowie SICAF)  
   
Frage: Was versteht man unter dem Transparenzprinzip?
Paket: Kreisschreiben DBG
 
 
   
 

 

 

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