| Lernkaertchen.ch gemeinsam einfach lernen |
» Start | Eingeben
| meine Pakete » Login / Registrieren | |
Antwort |
Angezeigt: 117 mal Link senden |
| Vermögenserträge und Kapitalgewinne werden für die Belange der direkten Stuern nicht auf Stufe der kollektiven Kapitalanlagen besteuert, sondern auf Stufe der Anleger (Ausnahme: schweiz. und ausl. kollektive Kapitalanlagen mit direktem Grundbesitz für die Erträge daraus sowie SICAF) | ||
| Frage: Was versteht man unter dem Transparenzprinzip? Paket: Kreisschreiben DBG |
||
| Nächste Frage » | ||
|
|