Antwort

Angezeigt: 71 mal
Link senden

Offene kollektive Kapitalanlagen, die weder Effekten- noch Immobilienfonds sind. Es sind u.a. zugleich Anlagen in Effekten, Immobilien, Edelmetalle, Rechte oder in andere Fonds möglich (Art. 68 - 71 KAG).  
   
Frage: Was verstehen Sie unter übrige Fonds für traditionelle und alternative Anlagen?
Paket: Kreisschreiben DBG
 
 
   
 

 

 

© by Aisberg GmbH : Webdesign und Online-Marketing