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An der Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen müssen spätestens 1 Jahr nach der Lancierung (HR-Eintrag) mind. 5 Komanditäre beteiligt sein (Art. 5 Abs. 3 KKV). Für direktsteuerliche Zwecke haben die vertraglichen Anlagefonds und SICAV ebenfalls diese Mindestanzahl an Anlegern aufzuweisen.  
   
Frage: Wie hoch muss die Mindestanzahl von Anlegerinnen und Anleger bei einem Anlagefonds sein?
Paket: Kreisschreiben DBG
 
 
   
 

 

 

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