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Vermögen, das von Anlegerinnen oder Anleger zur gemeinschaftlichen Anlage aufgebraucht und für deren Rechnung verwaltet wird (Art. 7 Abs. 1 KAG)  
   
Frage: Was versteht man unter kollektive Kapitalanlage?
Paket: Kreisschreiben DBG
 
 
   
 

 

 

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