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Ja. Auch bei Quellensteuern kann es zu doppelten Ansässigkeiten kommen, denn die nationalen Steuerrechtsordnungen stellen bei der Bestimmung der Quellensteuerpflicht regelmässig auf die Ansässigkeit des Leistungsschuldners ab, d.h. auf die Ansässigkeit derjenigen Person, welche Dividenden, Lizenzen oder Zinsen zahlt.  
   
Frage: Kann es bei den Quellensteuern zu doppelten Ansässigkeiten kommen?
Paket: Internationales Steuerrecht
 
 
   
 

 

 

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