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- Teilhaber an Geschäftsbetrieben in der Schweiz - in der Schweiz eine Betriebsstätte unterhalten - über Grundstücke in der Schweiz oder - über Rechte daran verfügen, sie Gläubiger oder Nutzniesser von Forderungen sind, die durch Schweizer Grundstücke gesichert sind - oder mit in der Schweiz gelegenen Grundstücken handeln |
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| Frage: Wann ist eine jur. Person nach DBG Art. 51 beschränkt steuerpflichtig (wirtschaftliche Zugehörigkeit)? Paket: Internationales Steuerrecht |
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