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- Teilhaber an Geschäftsbetrieben in der Schweiz
- in der Schweiz eine Betriebsstätte unterhalten
- über Grundstücke in der Schweiz oder
- über Rechte daran verfügen, sie Gläubiger oder Nutzniesser von Forderungen sind, die durch Schweizer Grundstücke gesichert sind
- oder mit in der Schweiz gelegenen Grundstücken handeln
 
   
Frage: Wann ist eine jur. Person nach DBG Art. 51 beschränkt steuerpflichtig (wirtschaftliche Zugehörigkeit)?
Paket: Internationales Steuerrecht
 
 
   
 

 

 

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