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| Ja. Gemäss 5 DBAs (Belgien, Deutschland, Italien, Norwegen, Oesterreich) können Abkommensvorteile nur beansprucht werden, wenn alle Einkünfte aus diesen Staaten besteuert werden (sog. modifizierte Besteuerung nach dem Aufwand) | ||
| Frage: Gibt es weitere Einschränkungen betreffend der Pauschalbesteuerung? Paket: Internationales Steuerrecht |
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