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Ja. Gemäss 5 DBAs (Belgien, Deutschland, Italien, Norwegen, Oesterreich) können Abkommensvorteile nur beansprucht werden, wenn alle Einkünfte aus diesen Staaten besteuert werden (sog. modifizierte Besteuerung nach dem Aufwand)  
   
Frage: Gibt es weitere Einschränkungen betreffend der Pauschalbesteuerung?
Paket: Internationales Steuerrecht
 
 
   
 

 

 

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