Antwort

Angezeigt: 70 mal
Link senden

Ja. Sie werden aber als transparentes Gebilde betrachtet, d.h. der Anteilsinhaber kann für die ihm zustehenden Anteile die Abkommensvorteile in seinem Ansässigkeitsstaat in Anspruch nehmen.  
   
Frage: Können Personengesellschaften das DBA ebenfalls in Anspruch nehmen?
Paket: Internationales Steuerrecht
 
 
   
 

 

 

© by Aisberg GmbH : Webdesign und Online-Marketing