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Abkommen gilt für Personen, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind. Mithin können nur ansässige Personen das DBA in Anspruch nehmen.

Wenn in keinem Vertrasstaat ansässig - kein Anspruch auf DBA
 
   
Frage: Wer kann ein DBA in Anspruch nehmen?
Paket: Internationales Steuerrecht
 
 
   
 

 

 

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