| Lernkaertchen.ch gemeinsam einfach lernen |
» Start | Eingeben
| meine Pakete » Login / Registrieren | |
Antwort |
Angezeigt: 63 mal Link senden |
|
Zuteilung der Besteuerungsbefugnis gemäss Art. 6-22 OECD-MA diese kann entweder: ausschliesslich sein - meist Ansässigkeitsstaat - nur dieser Staat kann besteuern oder nicht ausschliesslich sein - anderer Staat kann auch besteuern - Befreiungs- oder Anrechnungsmethode |
||
| Frage: Bei einer Konkurrenz zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht zwischen zwei Vertragsstaaten wie erfolgt die Zuteilung bzw. welcher Staat darf oder kann besteuern? Paket: Internationales Steuerrecht |
||
| Nächste Frage » | ||
|
|