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Zuteilung der Besteuerungsbefugnis gemäss Art. 6-22 OECD-MA
diese kann entweder:
ausschliesslich sein - meist Ansässigkeitsstaat - nur dieser Staat kann besteuern
oder
nicht ausschliesslich sein - anderer Staat kann auch besteuern - Befreiungs- oder Anrechnungsmethode
 
   
Frage: Bei einer Konkurrenz zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht zwischen zwei Vertragsstaaten wie erfolgt die Zuteilung bzw. welcher Staat darf oder kann besteuern?
Paket: Internationales Steuerrecht
 
 
   
 

 

 

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