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Nach Art. 5 OECD-MA umfasst der Ausdruck Betriebsstätte:

a) einen Ort der Leitung
b) eine Zweigniederlassung
c) eine Geschäfsstelle
d) eine Fabrikationsstätte¨
e) eine Werkstätte
f) ein Bergwerk, ein Oel- oder Gasvorkommen, einen Steinbruch oder eine andere Stätte der Ausbeutung von Bodenschätzen
 
   
Frage: Was umfasst der Begriff Betriebsstätte im OECD-MA?
Paket: Internationales Steuerrecht
 
 
   
 

 

 

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