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Antwort |
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| Ja, aber nur wenn er im Ausland eine Betriebsstätte begründet (OECD-MA Art. 7 Abs. 1). Ansonsten ist der Staat zur Besteuerung berechtigt, in welchem der Selbständigerwerbende ansässig ist. | ||
| Frage: Kann ein Selbständigerwerbender im Ausland mit seinem Gewinn steuerpflichtig werden? Paket: Internationales Steuerrecht |
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