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Ja, aber nur wenn er im Ausland eine Betriebsstätte begründet (OECD-MA Art. 7 Abs. 1). Ansonsten ist der Staat zur Besteuerung berechtigt, in welchem der Selbständigerwerbende ansässig ist.  
   
Frage: Kann ein Selbständigerwerbender im Ausland mit seinem Gewinn steuerpflichtig werden?
Paket: Internationales Steuerrecht
 
 
   
 

 

 

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