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Er begründet eine unbeschränkte Steuerpflicht aufgrund Art. 3 Abs. 3b DBG. Voraussetzung: 90 Tage Aufenthalt in der CH ohne Erwerbstätigkeit.
Steuerbar ist das weltweite Einkommen für 4 Monate.
 
   
Frage: Wie sieht die Steuerpflicht eines Ausländers aus, der in der CH für 4 Monate Ferien macht (ohne Erwerbstätigkeit)?
Paket: Internationales Steuerrecht
 
 
   
 

 

 

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