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Gemäss Art. 24 Abs. 2 VStG haben jur. Personen Anspruch auf Rückersattung der VST, wenn sie bei Fälligkeit der steuerbaren Leistung ihren Sitz im Inland hatten.  
   
Frage: Wer hat Rückerstattungsanspruch bei der VStG (jur. Personen)?
Paket: Internationales Steuerrecht
 
 
   
 

 

 

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