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Natürliche Personen haben Anrecht auf Rückerstattund der VST, wenn sie im Zeitpunkt der Fälligkeit im Inland Wohnsitz hatten (Art. 22 Abs. 1 VStG).  
   
Frage: Wer hat einen Rückerstattungsanspruch bei der VStG (natürliche Personen)?
Paket: Internationales Steuerrecht
 
 
   
 

 

 

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