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Die Verwaltungspraxis legt den Begriff der Geschäftstätigkeit relativ weit aus, so dass bei geringer Aktivität in der CH bereits eine Geschäftstätigkeit angenommen wird.  
   
Frage: Wie wird das Kriterium Geschäftstätigkeit im VStG in der Verwaltungspraxis ausgelegt?
Paket: Internationales Steuerrecht
 
 
   
 

 

 

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