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Gemäss Art. 94 Abs. 2 DBG beträgt die Steuer auf Einkünften auf Hypothekarforderungen ausländischer Gläubiger 3 % der Bruttoeinkünfte (Zinseinnahmen).  
   
Frage: Wie hoch ist die Quellensteuer auf grundpfandgesicherten Forderungen?
Paket: Internationales Steuerrecht
 
 
   
 

 

 

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