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OECD-MA Art. 6 Abs. 1 räumt der CH das Besteuerungsrecht ein. Kommt es zu einer Doppelbesteuerung muss der Ansässigkeitsstaat eine Doppelbesteuerung mittels Anrechnungs- oder Befreiungsmethode vermeiden.  
   
Frage: Sitz der Gesellschaft im Ausland, Liegenschaftsbesitz in der CH. Wer kann aufgrund des OECD-MA die Liegenschaftseinnahmen und Vermögen besteuern?
Paket: Internationales Steuerrecht
 
 
   
 

 

 

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