| Lernkaertchen.ch gemeinsam einfach lernen |
» Start | Eingeben
| meine Pakete » Login / Registrieren | |
Antwort |
Angezeigt: 60 mal Link senden |
| OECD-MA Art. 6 Abs. 1 räumt der CH das Besteuerungsrecht ein. Kommt es zu einer Doppelbesteuerung muss der Ansässigkeitsstaat eine Doppelbesteuerung mittels Anrechnungs- oder Befreiungsmethode vermeiden. | ||
| Frage: Sitz der Gesellschaft im Ausland, Liegenschaftsbesitz in der CH. Wer kann aufgrund des OECD-MA die Liegenschaftseinnahmen und Vermögen besteuern? Paket: Internationales Steuerrecht |
||
| Nächste Frage » | ||
|
|