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| Nein. Diese sind aufgrund Art. 6 Abs. 1 und Art. 52 Abs. 1 DBG von der Besteuerung in der CH ausgenommen. | ||
| Frage: Sind Geschäftsbetriebe, Betriebstätten und Grundstücke im Ausland in der CH steuerpflichtig? Paket: Internationales Steuerrecht |
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