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1) Bei rückkaufsfähigen LV kann der Sparprozess z.B. aufgrund Liquiditätsprobleme für eine bestimmte Dauer (i.d.R. 1-3 Jahre) unterbrochen werden. Für diese Dauer kann die Risikodeckung durch eine Zwischenversicherung aufrecht erhalten werden. Nach dieser Phase läuft die gemischte LV zu den aktuellen Tarifgrundlagen prämiepflichtig weiter.

2) Nach Bezahlung der ersten Jahresprämie und vorhandenem Rückkaufswert (Regel nach drei Jahren) jederzeit möglich.

3) Noch nicht amortisierte Abschlusskosten, Zinsrisikoabzug etc.

4) Deckungskapital ./. Rückkaufsabzug
 
   
Frage: Erkläre folgenden Begriff im Zusammenhang der Vorsorge:

1) Risikozwischenversicherung
2) Rückkauf
3) Rückkaufsabzug
4) Rückkaufswert
Paket: FinanzberaterIn IAF - Modul Vorsorge (Dreisäulenkonzept + Grundlagen der Soz.-Vers.)
 
 
   
 

 

 

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