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| 1) Die provisorische Deckung die i.d.R. gewährt wird, bezieht sich auf einen Höchstbetrag (z.B. Todesfall CHF 200/EA-Rente CHF 24/) und eine begrenzte Dauer (z.B. 4 Wochen). Sie schliesst vorgängig bestandene Ursachen eines Schadens aus und wird für voll arbeitsfähige Kunden, die sich nicht ärztlicher Behandlung befinden, ausgesprochen. Die provisorische Deckung beginnt i.d.R. mit dem Eingang des Antrages bei der GD. (Details siehe AVBs) | ||
| Frage: Erkläre folgenden Begriff im Zusammenhang der Vorsorge: 1) Provisorische Versicherung Paket: FinanzberaterIn IAF - Modul Vorsorge (Dreisäulenkonzept + Grundlagen der Soz.-Vers.) |
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