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1) Die Prämien sind i.d.R. vorschüssig geschuldet und am Stichtag fällig. Erfolgt die Bezahlung nicht innerhalb der Zahlungsfrist (1 Monat), wird dem Versicherten durch eine schriftliche Mahnung eine weitere 14tägige Frist gesetzt.
Bleibt die Mahnung ebenfalls erfolglos, so erlischt der Versicherungsschutz.
Sofern die Mindestanzahl z.B. 3 Jahresprämien (gem. AVB vielfach 1/10 der Versicherungsdauer max. 3 Jahre) auch bezahlt wurden, erfolgt eine Umwandlung in eine prämienfreie Versicherung.
 
   
Frage: Erkläre folgenden Begriff im Zusammenhang der Vorsorge:

1) Prämienzahlung
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