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1) Prämien sind vorschüssig gerechnet dadurch entstehen bei unterjährigen Zahlungen Zinsverluste. Zudem erhöht sich der Verwaltungsaufwand. (z.B. 1/2 jährlich: +2%, 1/4 jährlich: +3%, Monatlich: 5-6%)

2) Je nach Gesellschaft kann nach Bezahlung von 3 Jahreprämien gem. VVG 90 eine Umwandlung in eine prämienfreie Versicherung erfolgen. Die Leistungen werden dadurch entsprechend reduziert. Zusatzleistungen fallen weg.
 
   
Frage: Erkläre folgenden Begriff im Zusammenhang der Vorsorge:

1) Prämien-unterjährig
2) Prämienfreie Versicherung
Paket: FinanzberaterIn IAF - Modul Vorsorge (Dreisäulenkonzept + Grundlagen der Soz.-Vers.)
 
 
   
 

 

 

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