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1) Möglichkeit einen Kriegsumlagebeitrag zu erheben.

2) Beitrag zu Deckung der mittelbar oder unmittelbar verursachten Schäden wenn die CH in einen Krieg verwickelt wird.

3) Gem. VVG 89-91 kann ein Lebensversicherungvertrag spätestens nach 3 Jahren einseitig durch den VN jederzeit gekündigt werden.
 
   
Frage: Erkläre folgenden Begriff im Zusammenhang der Vorsorge:

1) Kriegsklausel
2) Kriegsumlagebeitrag
3) Kündigung
Paket: FinanzberaterIn IAF - Modul Vorsorge (Dreisäulenkonzept + Grundlagen der Soz.-Vers.)
 
 
   
 

 

 

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