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1) Möglichkeit einen Kriegsumlagebeitrag zu erheben. 2) Beitrag zu Deckung der mittelbar oder unmittelbar verursachten Schäden wenn die CH in einen Krieg verwickelt wird. 3) Gem. VVG 89-91 kann ein Lebensversicherungvertrag spätestens nach 3 Jahren einseitig durch den VN jederzeit gekündigt werden. |
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| Frage: Erkläre folgenden Begriff im Zusammenhang der Vorsorge: 1) Kriegsklausel 2) Kriegsumlagebeitrag 3) Kündigung Paket: FinanzberaterIn IAF - Modul Vorsorge (Dreisäulenkonzept + Grundlagen der Soz.-Vers.) |
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