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1) bedeutet technische Änderung: Einschluss einer weiteren Leistung oder Person in einen bestehenden Vertrag (z.B. Anpassung Prämie bei der Säule 3a).

2) Bei Erleben wird die vertragsmässig angesparte Leistung ausbezahlt. Im Todesfall i.d.R. wird eine Prämienrückgewähr ohne Zins vorgenommen. 8ung! kein Steuerprivileg.

3) Konstantes Todesfallkapital mit periodischer Auszahlung der Erlebensfallsummen.
 
   
Frage: Erkläre folgenden Begriff im Zusammenhang der Vorsorge:

1) Einschluss
2) Erlebensfallversicherung
3) Etappenplan
Paket: FinanzberaterIn IAF - Modul Vorsorge (Dreisäulenkonzept + Grundlagen der Soz.-Vers.)
 
 
   
 

 

 

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