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1) Mit der Unterzeichnung des Antrages ist der VN 14 Tage (ohne ärztliche Untersuchung) bzw. 4 Wochen (mit ärztlicher Untersuchung) an seinen Antrag gebunden, damit der Versicherer die Antragsprüfung durchführen kann.
Trifft innerhalb dieser Zeitsperre die Annahmebestätigung nicht beim VN ein, so ist dieser nicht mehr an seinen Antrag gebunden. Dies gilt auch wenn die Versicherung nicht wie beantragt angenommen wurde.
Bei den meisten Versicherern besteht heute ein Wiederrufsrecht innerhalb von 14 Tagen mittels eingeschriebenem Brief.
 
   
Frage: Erkläre folgenden Begriff im Zusammenhang der Vorsorge:

1) Bindefrist
Paket: FinanzberaterIn IAF - Modul Vorsorge (Dreisäulenkonzept + Grundlagen der Soz.-Vers.)
 
 
   
 

 

 

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