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1) Jede rückkaufsfähige Police kann gegen einen entsprechenden Zins belehnt werden. Diese Belehnung wird bei Umwandlung, Rückkauf oder Ablauf verrechnet.
Die Police muss dem Versicherer im 1. Rang verpfändet werden.
Die Grenzen können je nach Gesellschaft variieren, bei klassischen Policen ca. 80-90%, bei Fondspolicen ca. 50-60% des aktuellen RkW.
Eine Belehnung kann jederzeit zurückbezahlt werden.
Bei der gebunden Vorsorge kann nur im Rahmen des WEF auf den Rückkaufswert zurückgegriffen werden.
 
   
Frage: Erkläre folgenden Begriff im Zusammenhang der Vorsorge:

1) Belehnung Police
Paket: FinanzberaterIn IAF - Modul Vorsorge (Dreisäulenkonzept + Grundlagen der Soz.-Vers.)
 
 
   
 

 

 

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