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Bei der Säule 3b wird in den Anträgen AVB s i.d.R. die Standardregel aufgeführt:
Bei Erleben: der VN
Im Todesfall: der Ehegatte etc.
In der Säule 3a kommt in jedem Fall die gesetzliche Begünstigungsordnung zum Tragen (BVV 2)
Bei Erleben: der VN
Im Todesfall:
1. der überlebende Ehegatte oder die eingetragene Partnerin oder der eingetragene Partner;
2. die direkten Nachkommen sowie Personen, für deren Unterhalt der Verstorbene in massgeblicher Weise aufgekommen ist;
etc.
 
   
Frage: Fortsetzung Begünstigung

(Mangels Platz: Wenn nötig, evtl. noch selber Ergänzungen anbringen.)
Paket: FinanzberaterIn IAF - Modul Vorsorge (Dreisäulenkonzept + Grundlagen der Soz.-Vers.)
 
 
   
 

 

 

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