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Bei der Säule 3b wird in den Anträgen AVB s i.d.R. die Standardregel aufgeführt: Bei Erleben: der VN Im Todesfall: der Ehegatte etc. In der Säule 3a kommt in jedem Fall die gesetzliche Begünstigungsordnung zum Tragen (BVV 2) Bei Erleben: der VN Im Todesfall: 1. der überlebende Ehegatte oder die eingetragene Partnerin oder der eingetragene Partner; 2. die direkten Nachkommen sowie Personen, für deren Unterhalt der Verstorbene in massgeblicher Weise aufgekommen ist; etc. |
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| Frage: Fortsetzung Begünstigung (Mangels Platz: Wenn nötig, evtl. noch selber Ergänzungen anbringen.) Paket: FinanzberaterIn IAF - Modul Vorsorge (Dreisäulenkonzept + Grundlagen der Soz.-Vers.) |
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