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1) Ansprüche oder Leistungen aus einem Versicherungsvertrag können an Drittpersonen abgetreten werden.
Abtretung mit allen Rechten und Pflichten als VN ist üblicher. In diesem Fall muss durch die Drittperson eine Annahmeerklärung als neuer VN unterzeichnet werden und mit der Originalpolice an den Versicherer unterzeichnet übergeben werden, damit dieser eine Bestätigung bzw. ein neues Dokument erstellen kann.

2) Siehe Abschlusskosten

 
   
Frage: Erkläre folgenden Begriff im Zusammenhang der Vorsorge:

1) Abtretung
2) Alphakosten
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