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Versicherungsleistungen fliessen nicht in den Nachlass und die begünstigte Person hat einen eigenen Anspruch auf diese Leistung. Vorbehalt bleibt die betreibungsrechtliche Anfechtungsklage (VVG 82). Erbberechtigte Nachkommen, Ehepartner, Eltern, Grosseltern oder Geschwister erhalten die Leistung ausbezahlt auch wenn sie die Erbschaft ausschlagen (VVG 85). Bei rückkaufsfähigen Versicherungen können bei Verletzung der Pflichtteile von den Betroffenen eine Herabsetzungsklage auf den Rückkaufswert eingereicht werden. In diesem Fall wird rechnerisch dieser Betrag zum Nachlass gezählt und damit ermittelt, ob mit diesem Wert Pflichtteile effektiv verletzt worden sind. |
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| Frage: Was versteht man unter dem Begriff "Erbrechtliches Privileg"? Paket: FinanzberaterIn IAF - Modul Vorsorge (Dreisäulenkonzept + Grundlagen der Soz.-Vers.) |
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