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Aufgrund des in der Verfassung verankerten 3-Säulen-Konzepts, muss die Selbstvorsorge durch stuerlichen Massnahmen gefördert werden. - In der freien Vorsorge sind Vermögenserträge (Einschränkung bei Einmaleinlagen) und die Auszahlung steuerfrei. - Im beschränkten Rahmen können Beiträge an die gebundene Vorsorge, Säule 3a vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. - Im Rahmen des Abzuges für Versicherungsprämien kann auch die Säule 3b steuerwirksam in Abzug gebracht werden. |
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| Frage: Was versteht man unter dem Begriff "Steurrechtliches Privileg"? Paket: FinanzberaterIn IAF - Modul Vorsorge (Dreisäulenkonzept + Grundlagen der Soz.-Vers.) |
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