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Aufgrund des in der Verfassung verankerten 3-Säulen-Konzepts, muss die Selbstvorsorge durch stuerlichen Massnahmen gefördert werden.
- In der freien Vorsorge sind Vermögenserträge (Einschränkung bei Einmaleinlagen) und die Auszahlung steuerfrei.
- Im beschränkten Rahmen können Beiträge an die gebundene Vorsorge, Säule 3a vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
- Im Rahmen des Abzuges für Versicherungsprämien kann auch die Säule 3b steuerwirksam in Abzug gebracht werden.
 
   
Frage: Was versteht man unter dem Begriff "Steurrechtliches Privileg"?
Paket: FinanzberaterIn IAF - Modul Vorsorge (Dreisäulenkonzept + Grundlagen der Soz.-Vers.)
 
 
   
 

 

 

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