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Möglichkeiten gemäss VVG
Dem Versicherten stehen gemäss VVG folgende Möglichkeiten zu, seinen Versicherungsvertrag anzupassen:
- Verzicht (Rücktritt vom Vertrag)
- Rückkauf (Auflösung des Vertrages)
- Umwandlung (in eine prämienfreie Versicherung)

Weitere Möglichkeiten
Die Versicherer können in Ihren AVBs grosszügigere Lösungen vorsehen, damit der Vertrag an veränderte Umstände oder Bedürfnisse des Versicherten angepasst werden kann:
Risikozwischenversicherung, Anrechnungswert usw.
 
   
Frage: Welche Möglichkeiten bestehen gemäss VVG als Vertragsveränderung?
Paket: FinanzberaterIn IAF - Modul Vorsorge (Dreisäulenkonzept + Grundlagen der Soz.-Vers.)
 
 
   
 

 

 

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