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Versicherungsantrag Für den Abschluss einer Versicherung muss einen Antrag gestellt werden. Dies ist eine einseitige Willensäusserung und stellt keinen Vertrag dar. Bindefrist Mit Unterzeichnung des Antrages ist der Versicherungsnehmer - 14 Tage ohne ärztliche Untersuchung - 4 Wochen mit ärztlicher Untersuchung an seinen Antrag gebunden, damit der Versicherer die Antragsprüfung durchführen kann. Während der Antragsprüfung gewährt die Gesellschaft dem Kunden eine (summen-+ zeitmässig beschränkte) provisorische Deckung. |
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| Frage: Erkläre den Begriff "Der Versicherungsantrag". Paket: FinanzberaterIn IAF - Modul Vorsorge (Dreisäulenkonzept + Grundlagen der Soz.-Vers.) |
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