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Gesetzliche Lohnfortzahlung (LFZ):
- Die gesetzliche Mindestleistung des Arbeitgebers ist im OR 324 umschrieben.
- Durch die unpräzise Formulierung im Gesetz kommen in der Praxis die Berner, Basler - oder Zürcher-Skala zur Anwendung

Erweiterung Lohnfortzahlungspflicht
Die Lohnfortzahlungspflicht kann erweitert werden durch:
- Gesamtarbeitsvertrag (GAV), Normalarbeitsvertrag (NAV), Einzelarbeitsvertrag (EAV)
- Die Risiken kann der Arbeitgeber mit einer kollektiven Krankentaggeldversicherung (KTG) auf einen Versicherer abwälzen
 
   
Frage: Welche gesetzliche Bestimmungen kennen wir in der Lohnfortzahlung (OR 324)?
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