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Gesetzliche Lohnfortzahlung (LFZ): - Die gesetzliche Mindestleistung des Arbeitgebers ist im OR 324 umschrieben. - Durch die unpräzise Formulierung im Gesetz kommen in der Praxis die Berner, Basler - oder Zürcher-Skala zur Anwendung Erweiterung Lohnfortzahlungspflicht Die Lohnfortzahlungspflicht kann erweitert werden durch: - Gesamtarbeitsvertrag (GAV), Normalarbeitsvertrag (NAV), Einzelarbeitsvertrag (EAV) - Die Risiken kann der Arbeitgeber mit einer kollektiven Krankentaggeldversicherung (KTG) auf einen Versicherer abwälzen |
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| Frage: Welche gesetzliche Bestimmungen kennen wir in der Lohnfortzahlung (OR 324)? Paket: FinanzberaterIn IAF - Modul Vorsorge (Dreisäulenkonzept + Grundlagen der Soz.-Vers.) |
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